Therapie

Verhaltenstherapie / kognitive Therapie

Setting

Einzeltherapie bei Erwachsenen

Störungsformen u.a.:

- Depressionen

- Angst- und Zwangsstörungen

- psychosomatische Störungen

- posttraumatische Belastungsstörungen und Anpassungsstörungen

- Persönlichkeitsstörungen

Was bedeutet Verhaltenstherapie (VT)?

  • VT ist eine psychotherapeutische Grundorientierung
  • Ihre theoretischen Konzepte und therapeutischen Methoden werden wissenschaftlich empirisch überprüft
  • VT umfasst Therapieverfahren (störungsspezifische und -unspezifische), die eine systematische Besserung der zu behandelnden Problematik anstreben
  • Diese Verfahren basieren auf überprüftem Störungswissen und psychologischem Änderungswissen
  • Die speziellen Maßnahmen leiten sich aus einer Störungsdiagnostik und einer individuellen Problemanalyse ab und setzen an verschiedenen Ebenen des Verhaltens und Erlebens an.

Wie wird in der Verhaltenstherapie gearbeitet? - Grundprinzipien

VT ist problemorientiert. Ansatzpunkt ist die gegenwärtig bestehende Problematik, das therapeutische Vorgehen wird dazu individuell zugeschnitten. Daneben wird eine Erhöhung der allgemeinen Problemlösefähigkeit angestrebt (u.a. durch Transparenz des therapeutischen Vorgehens, Vermittlung neuer Erfahrungen oder gezieltes Problemlösetraining)

VT setzt an den prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Problembedingungen an. Ansatzpunkt der Interventionen sind die Bedingungen, deren Änderung für eine dauerhafte Lösung des Problems nötig sind. Oft sind dies die aufrechterhaltenden Bedingungen, da diese für das zukünftige Befinden von besonderer Bedeutung sind. Prädisponierende und auslösende Bedingungen können dagegen häufig nicht mehr geändert werden, hier steht dann deren konkrete Auswirkung in der Gegenwart im Vordergrund

VT ist zielorientiert. Integrativer Bestandteil der VT sind die Identifikation des Problems sowie die gemeinsame Festlegung des zu erreichenden Therapieziels. Die explizite Vereinbarung der Therapieziele verhindert das Verfolgen unterschiedlicher Ziele durch Patient und Therapeut oder den Fortbestand unrealistischer Erwartungen

VT ist handlungsorientiert. Die VT setzt zu ihrem Gelingen eine aktive Beteiligung des Patienten voraus. Bloße Einsicht ist keine hinreichende Bedingung für die Veränderung "eingefahrener" Probleme. Die VT erschöpft sich daher nicht in Diskussion und Reflexion von Problemen, sondern motiviert den Patienten zum aktiven Erproben von neuen Verhaltens- und Erlebensweisen und Problemlösestrategien

VT ist nicht auf das therapeutische Setting begrenzt. Die VT strebt eine Generalisierung der erzielten Änderungen auf den Alltag des Patienten an. Verändertes Verhalten und Erleben wird in der Therapie in einem "geschützten" Rahmen erfahren und eingeübt. Die Übernahme in den Alltag bzw. das individuelle Lebensumfeld ist dadurch noch nicht gewährleistet. Hierzu ist es notwendig, dass der Patient neu erworbene Strategien regelmäßig zwischen den Sitzungen ausprobiert und übt. Häufig ist anfangs eine Begleitung durch den Therapeuten bei neuen Erfahrungen nötig. Ziel ist jedoch stets die Bewältigung ohne therapeutische Begleitung

VT ist transparent. Das Geben eines plausiblen Erklärungsmodells für die vorliegende Störung und die Erklärung aller Aspekte des therapeutischen Vorgehens erfüllt das legitime Bedürfnis von Patienten nach einem Verstehen ihrer Lage. Zudem kann dadurch eine höhere Akzeptanz der Thearpiemaßnahmen und eine bessere Rückfallprophylaxe erzielt werden

VT soll "Hilfe zur Selbsthilfe" sein. Die Vermittlung genereller Fertigkeiten zur selbständigen Analyse und Bewältigung zukünftiger Probleme werden dem Patienten durch das transparente Ableiten des therapeutischen Vorgehens aus einem Störungsmodell (neben der Erhöhung der allgemeinen Problemlösefähigkeit) ermöglicht

Abschlusskommentar

Dauerhafte Hilfen können nur realistische Hilfen sein! Welchen Anspruch soll und darf Psychotherapie verfolgen?

Weitreichende Versprechen von einer völligen Umgestaltung, von völliger Problemfreiheit, immerwährendem Glück oder schmerzloser Lebensbewältigung sind nicht nur unrealistisch sondern sogar schädlich. Enttäuschte Hoffnungen verbittern besonders. Mit einem überzogenen Hollywood-Blick erscheinen eigene Leistungen und Erfahrungen als Misserfolge und man selbst als Versager - das verschwendet viel Energie, die man an anderer Stelle besser einsetzen könnte!!! Psychotherapie kann nicht lebenslanges "an-die-Hand-nehmen" bedeuten. Das realistische Therapieziel heißt daher Problembewältigung und Hilfe zur Selbsthilfe. Auch bei komplexen Problemkonstellationen kann es bestenfalls darum gehen, neue Bewältigungsmöglichkeiten zu vermitteln und Angelpunkte zu identifizieren, um bestehende Systeme aufzubrechen.

Psychotherapie kann dazu beitragen, das Schwimmen zu lernen, das Schwimmen selbst kann einem jedoch niemand abnehmen.

(Aus Margraf, J: (Hrsg.), (1996). Lehrbuch der Verhaltenstherapie; Bd. 1, S.5)

Kosten

 

Was und wann bezahlen die Krankenkassen?

Die Krankenkassen, Ersatzkassen, Beihilfestellen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung.


Ab dem 01.04.17 ist vor Aufnahme einer Psychotherapie eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten aufzusuchen. Dort wird über den weiteren Behandlungsbedarf entschieden. Patienten können sich zur Vermittlung an niedergelassene Psychotherapeuten direkt wenden oder an die TerminServiseStellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Tel.Nr. 0511 / 56 999 793 (montags bis freitags 8.00 bis 18.00 Uhr).

 

Bei akutem Behandlungsbedarf erhalten Sie eine entsprechende Information vom Psychotherapeuten und können sich damit an die TSS wenden zur schnellen Vermittlung eines Therapieplatzes.

 

Ist ansonsten ein freier Therapieplatz vorhanden, werden nachfolgend probatorische Sitzungen durchgeführt. In dieser Zeit haben Patient und Therapeut die Möglichkeit, sich kennen zu lernen, zu entscheiden, ob sie miteinander arbeiten können und wollen.

Der Therapeut verschafft sich einen Einblick in die zugrundeliegende Problematik, führt eine umfassende Diagnostik durch.

Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Störung erfolgt die Antragstellung an die zuständige Krankenkasse.

Nach Genehmigung werden die Kosten für die anschließend beginnende Psychotherapie übernommen.

Je nach Art und Schwere der Störung sowie des anhand der diagnostischen Informationen erarbeiteten Therapieplanes gibt es unterschiedliche Therapiezeiträume:

 

12 Stunden = Kurzzeittherapie (1)

12 Stunden = Kurzzeittherapie (2)

Verlängerungsmöglichkeit nach hinreichender Begründung und Genehmigung 
auf 60 Stunden.


Zur Zeit werden von den Kassen die Kosten für vier anerkannte Verfahren getragen. Neben der Verhaltenstherapie zählen 
hierzu systemische, psychoanalytische und tiefenpsychologische Verfahren.